Trauffer Switzerland

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zimmerbuchungen

1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Bretterhotel mit Sitz in Hofstetten, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für anfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Interlaken, Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Vertragsgebestand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

4. Nutzungsdauer
Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Das Hotel behält sich im Falle des nicht angemeldeten, verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

5. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich-andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel bis 18:00 Uhr eingetroffen sein.

6. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich pro Nacht und in Schweizer Franken (CHF) einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Service. Die Kurtaxe und Beherbergungsabgaben werden separat verrechnet und richten sich nach dem Reglement über die Kurtaxen der Gemeinde Hofstetten sowie dem Reglement über die Beherbergungsabgabe des Kanton Bern. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems, sind die vereinbarten Preise nichtig. Das Hotel hat in diesem Fall das Recht, die Buchung entschädigungslos aufzuheben. Das Hotel kann jederzeit eine Kreditkartengarantie verlangen. Anzahlungen werden je nach Saisonzeit und Preistyp verlangt. Den Zeitpunkt sowie die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie der Reservationsbestätigung. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 7 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.

7. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren / Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes («no-show») werden 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um-bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

Annullationsgebühren Einzelreservationen / Gruppenreservation: Die Annullationsgebühren variieren je nach Saisonzeit und Preistyp, die anfallenden Annullationsgebühren können der schriftlichen Reservationsbestätigung entnommen werden.

8. Handlungen, Benutzung und Haftung

a) Hotel
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1 000.00. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Zimmersafe aufzubewahren.

b) Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. c) Dritter Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

9. Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Die Gebühr pro Nacht beträgt CHF 10.00 pro Nacht.

10. Rauchen
In der Trauffer Erlebniswelt sowie im Bretterhotel mit allen öffentlichen Räumen und Hotelzimmern ist das Rauchen nicht gestattet. Das Rauchen im Aussenbereich ist gestattet.

11. Fundgegenstände

11.1. Aufbewahrungsfrist
Gefundene Gegenstände werden vom Hotel für eine Dauer von zwei Monaten aufbewahrt. Während dieser Zeit versucht das Hotel, die Eigentümer zu finden und zu benachrichtigen.

11.2. Verbleib der Fundgegenstände

a) Wertgegenstände (z. B. echter Schmuck, Mobiltelefone, Laptops, hochwertige Kopfhörer) werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem öffentlichen Fundbüro in Brienz übergeben.

b) Sonstige Gegenstände können nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist einer wohltätigen Organisation gespendet oder entsorgt werden.

11.3. Keine Haftung
Das Hotel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder vergessene Gegenstände.

11.4. Keine Weitergabe innerhalb des Betriebs
Fundgegenstände dürfen nicht an Mitarbeitende oder Dritte weitergegeben werden.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Trauffer Erlebniswelt und Bretterhotel in Hofstetten, im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung von Seminar-, Bankett- und Eventräumlichkeiten («Räumlichkeiten») sowie damit verbundenen weiteren Dienstleistungen oder Lieferungen an und für den Kunden bzw. Veranstalter. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Trauffer Erlebniswelt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.

2. Reservationen
Ein Angebot zur mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten wird explizit als solches bezeichnet und ist vom Kunden unterschrieben an die Erlebniswelt zu retournieren. Es gilt jeweils die im Angebot definierte Annahmefrist. Dies bedeutet im Besonderen, dass durch die Erlebniswelt herausgegebene Offerten, Preislisten und drgl. noch kein verbindliches Angebot darstellen. Die Erlebniswelt behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach verstreichen der Annahmefrist für das Angebot, die Räumlichkeiten wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter Anfrage kann das neue Angebot Abweichungen zum ersten Angebot beinhalten.

3. Preise
Es gelten die von der Erlebniswelt schriftlich bestätigten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Bezahlung
Rechnungen des Bretterhotels wie der Trauffer Erlebniswelt ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Erlebniswelt ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Die Erlebniswelt ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben. Sollten keine separaten Vorauszahlungsbedingungen vorliegen, gelten folgende Regeln:

  • Vorauszahlung bis 30 Tage vor Anreise 50 % der offerierten Leistungen (Hotelzimmer, Miete, Mindestkonsumation, gebuchte Zusatzleistungen, definierte Menu etc.).

  • Ist der Veranstalter im Ausland ansässig, behält sich die Erlebniswelt das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen oder eine Zahlung in voller Höhe vor dem Event einzufordern. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Erlebniswelt verrechnen.

5. Solidarhaftung für Bezahlung
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet dieser mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung erstreckt sich auch im Fall, wenn ausdrücklich Direktzahlung vereinbart wurde.

6. Stornierungsbedingungen
Annullationen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Die Erlebniswelt behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Art und Grösse des Anlasses individuell anzupassen und in die Offerte / Reservationsbestätigung zu integrieren.

Sollten keine separaten Stornierungsbedingungen vorliegen, gelten folgende Regeln:

Gruppen ab 6 Zimmern:
Bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
29–14 Tage vor Anreise Reduktion bis zu 50 % der gebuchten Leistung kostenfrei möglich
Ab 13 Tage vor Anreise werden 100 % der gebuchten Leistung verrechnet

Gruppen ab 15 Zimmern:
Bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
59–22 Tage vor Anreise Reduktion bis zu 50 % der gebuchten Leistung kostenfrei möglich
Ab 21 Tage vor Anreise werden 100 % der gebuchten Leistung verrechnet

Ist die effektive Personenzahl am Anlasstag kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Die von der Feuerpolizei festgelegten, maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.

7. Rücktritt durch das Hotel
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Erlebniswelt gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Erlebniswelt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Erlebniswelt berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Erlebniswelt nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

  • Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden

  • die Erlebniswelt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Erlebniswelt in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Erlebniswelt zuzurechnen ist

  • ein Verstoss gegen vorstehende Ziffer 4 vorliegt

  • ein Verstoss gegen nachstehende Ziffer 8

Bei berechtigtem Rücktritt der Erlebniswelt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Detailinformationen / Ablauf
Für Detailabsprachen ist im Voraus ein Termin zu vereinbaren. Um einen reibungslosen Ablauf des Anlasses zu garantieren, sind alle wichtigen Angaben (z.B. Ausstattung, Menüauswahl, Zeitplan, Showeinlagen usw.) bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Erlebniswelt bekannt zu geben. Die vereinbarten Programmzeiten sind von beiden Parteien unbedingt einzuhalten.

9. Raumnutzung
In Ausnahmefällen ist die Erlebniswelt berechtigt, bei Veranstaltungen kurzfristige Raumänderungen ohne Ankündigung vorzunehmen. Die Erlebniswelt behält sich in jedem Fall das Recht vor, bei verminderter Personenzahl einen der Teilnehmerzahl und dem Anlass entsprechenden Raum zur Verfügung zu stellen. Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Empfangstische, Werbematerial, Banner etc. nur in Absprache mit der Erlebniswelt aufgestellt werden. Öffentliche Bereiche der Erlebniswelt dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden. Diese haben in den vereinbarten Gruppenräumen stattzufinden. Das Rauchen ist in allen Bereichen der Erlebniswelt untersagt.

10. Menüanpassungen
Der Erlebniswelt bleibt es vorbehalten, Menüanpassungen und Jahrgangsänderungen bei Weinen vorzunehmen.

11. Zapfengeld
Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Erlebniswelt. Falls eigene Weine, Spirituosen, Torten etc. mitgebracht werden, wird ein Zapfengeld zur Deckung der Gemeinkosten zusammen mit der Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

12. Dekoration / Blumen
Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist bewilligungspflichtig, u.a. auch aus feuerpolizeilichen Gründen. Allfällige Schäden beim Festmachen usw. werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

13. Parking
Im Normalfall stehen Parkmöglichkeiten beim Freilichtmuseum Ballenberg zur Verfügung. Ohne anderslautende Vereinbarung trägt der Veranstalter oder die einzelnen Teilnehmer die anfallenden Parkgebühren.

14. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit die Erlebniswelt für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Erlebniswelt von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Erlebniswelt bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Erlebniswelt gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Erlebniswelt diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Erlebniswelt pauschal erfassen und berechnen.

Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Erlebniswelt berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Erlebniswelt eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete der Erlebniswelt ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

Störungen an von der Erlebniswelt zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Erlebniswelt diese Störungen nicht zu vertreten hat.

15. Feuerpolizeiliche Regelungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der Erlebniswelt einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt.

16. Materiallieferung und -abholung
Lieferungen und Abholungen für Anlässe sind mit der Erlebniswelt zu koordinieren und frühzeitig, mindestens vor deren Eintreffen, der Erlebniswelt schriftlich mitzuteilen. Die Erlebniswelt behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder gültigen Adressaten inkl. Angabe des Anlasses zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird seitens der Erlebniswelt abgelehnt. Da die Lagerräume der Erlebniswelt beschränkt sind, kann die Erlebniswelt die Entgegennahme von Material vor dem Veranstaltungstag verweigern.

17. Musikalische Unterhaltung, Schliessstunde und Nachtzuschlag
Für Anlässe mit Musik ist zu beachten, dass Musik ab 22.00 Uhr nur auf Zimmerlautstärke gestattet ist. DJs und Bands sind verpflichtet, den Bass reduziert zu halten und den Boden unter den Instrumenten mit einem Teppich zur Schallhemmung abzudecken. Die maximale Spieldauer ist bis 00:30 Uhr. Ab 22:00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten und die Lautstärke der Musik ist zu reduzieren. Gäste, welche sich im Freien aufhalten sind gebeten, sich ruhig zu verhalten. Den Anweisungen des Personals der Erlebniswelt ist Folge zu leisten. Bei Reklamationen und allfälligen Bussen haftet der Veranstalter.

Ab 22:00 steht ein Security Mitarbeiter im Einsatz welcher zum Stundensatz dem Veranstalter in Rechnung gestellt wird.

Ab 00:30 Uhr Verlängerungskosten für jede angebrochene Stunde CHF 150.00.

18. Gästezimmer
Für die Buchung von Gästezimmern gelten die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zimmerbuchungen». Ergänzend / abweichend gelten die folgenden Bestimmungen.

Das Frühstück ist in der Regel im Zimmerpreis inbegriffen. Abweichungen werden schriftlich mitgeteilt.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen erhält die Erlebniswelt vom Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Anreise der Hotelgäste eine Zimmerliste mit folgenden Angaben zu den einzelnen Gästen: Vor- und Familiennamen / Adresse/ Telefonnummer / E-Mail Adresse / An- und Abreisedaten / Zahlungskonditionen.

Im Falle einer Kontingentbuchung ohne Zimmerliste seitens des Veranstalters sind die Hotelzimmer von den Gästen direkt zu buchen und mittels einer gültigen Kreditkarte individuell zu garantieren. Nach Ablauf der von der Erlebniswelt festgesetzten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für nicht bezahlte Kosten der durch seine Gäste gebuchten Zimmer und deren Konsumationen (No Shows, Minibar etc.).

19. Haftung / Sorgfaltspflicht
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Materialien sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Sachschäden oder Verlust muss in jedem Fall der Veranstalter aufkommen. Die Erlebniswelt lehnt jede Haftung für Diebstahl, Beschädigungen und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Dies gilt auch für Personenschäden, sofern diese nicht durch Mitarbeitende der Erlebniswelt verursacht wurden. Die Erlebniswelt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen